Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Mietbedingungen gelten für alle Verträge über die Vermietung des 9-Sitzer-Busses durch KFZ Pinger, Caspar-Clemens-Pickel-Straße 4, 56736 Kottenheim, nachfolgend „Vermieter“ genannt.
Vertragspartner ist die im Mietvertrag als Mieter eingetragene Person beziehungsweise das dort bezeichnete Unternehmen. Individuelle Vereinbarungen im Mietvertrag haben Vorrang vor diesen Bedingungen.
§ 2 Abschluss des Mietvertrags
Ein Mietvertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Bestätigung der Buchung durch den Vermieter oder durch Unterzeichnung des Mietvertrags zustande. Der Mietzeitraum ergibt sich aus dem Mietvertrag.
Der Mieter ist verpflichtet, bei Fahrzeugübernahme einen gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie einen gültigen Führerschein vorzulegen.
§ 3 Fahrer, Mindestalter und Führerschein
Das Fahrzeug darf nur von den im Mietvertrag eingetragenen Fahrern geführt werden. Jeder Fahrer muss seit mindestens 24 Monaten im Besitz einer in Deutschland gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein und das Mindestalter von 21 Jahren erreicht haben.
Eine Weitergabe des Fahrzeugs an nicht eingetragene Fahrer ist nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters zulässig.
§ 4 Mietpreis, Kaution und Zahlung
Der Mietpreis richtet sich nach der im Mietvertrag vereinbarten Tages- oder Wochenpauschale. Die im Mietpreis enthaltenen Freikilometer sowie der Preis für darüber hinaus gefahrene Kilometer sind im Mietvertrag ausgewiesen.
Sofern im Mietvertrag eine Kaution vereinbart ist, ist diese vor Fahrzeugübernahme zu hinterlegen. Die Kaution kann mit offenen Mietforderungen, Schäden, fehlendem Kraftstoff, Reinigungskosten, Mehrkilometern, Bußgeldern oder sonstigen Ansprüchen aus dem Mietverhältnis verrechnet werden.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind Mietpreis und Kaution spätestens bei Fahrzeugübernahme fällig.
§ 5 Übernahme und Rückgabe
Das Fahrzeug wird in dem im Übergabeprotokoll dokumentierten Zustand übergeben. Der Mieter hat erkennbare Vorschäden vor Fahrtbeginn zu prüfen und unverzüglich im Übergabeprotokoll festhalten zu lassen.
Das Fahrzeug ist am vereinbarten Ort und zum vereinbarten Zeitpunkt mit sämtlichen Schlüsseln, Fahrzeugpapieren und überlassenem Zubehör zurückzugeben. Verspätete Rückgaben können nach der jeweils vereinbarten Tarifstruktur zusätzlich berechnet werden.
Es gilt die Tankregelung „voll übernommen, voll zurück“. Fehlender Kraftstoff wird dem Mieter zuzüglich einer angemessenen Servicepauschale berechnet.
§ 6 Zulässige Nutzung
Der Mieter verpflichtet sich zu einer sorgfältigen und verkehrsgerechten Nutzung des Fahrzeugs. Die zulässige Personenzahl, das zulässige Gesamtgewicht und alle gesetzlichen Vorschriften sind einzuhalten.
Untersagt sind insbesondere die Teilnahme an Motorsportveranstaltungen oder Fahrzeugtests, die Nutzung zu rechtswidrigen Zwecken, die gewerbliche Personenbeförderung ohne erforderliche Genehmigung, das Abschleppen anderer Fahrzeuge ohne Zustimmung sowie Fahrten unter Alkohol-, Drogen- oder sonstiger fahruntüchtig machender Wirkung.
Auslandsfahrten sind nur in die im Mietvertrag oder durch den Vermieter ausdrücklich freigegebenen Länder gestattet.
§ 7 Sorgfaltspflichten des Mieters
Der Mieter hat das Fahrzeug ordnungsgemäß zu sichern und bei Verlassen zu verschließen. Warn- und Kontrollanzeigen des Fahrzeugs sind zu beachten. Bei technischen Auffälligkeiten ist der Vermieter unverzüglich zu informieren; eine Weiterfahrt darf nur erfolgen, wenn sie technisch und rechtlich vertretbar ist.
Rauchen im Fahrzeug ist nicht gestattet. Die Mitnahme von Tieren ist nur nach vorheriger Zustimmung des Vermieters gestattet. Außergewöhnliche Verschmutzungen oder Gerüche, die eine Sonderreinigung erfordern, können nach tatsächlichem Aufwand berechnet werden.
§ 8 Unfall, Diebstahl, Beschädigung und Panne
Bei Unfall, Brand, Diebstahl, Wildschaden oder sonstiger Beschädigung ist der Vermieter unverzüglich zu informieren. Bei Unfällen mit Dritten, Personenschäden, unklarer Schuldfrage, erheblichem Schaden oder Diebstahl ist die Polizei hinzuzuziehen, soweit dies nach den Umständen erforderlich ist.
Der Mieter darf gegenüber Dritten keine Schuldanerkenntnisse abgeben. Namen und Anschriften der Beteiligten und Zeugen sowie Kennzeichen und Versicherungsdaten sind aufzunehmen; der Unfallhergang ist möglichst zu dokumentieren.
Reparaturen oder sonstige kostenpflichtige Maßnahmen dürfen, außer in Notfällen zur Abwendung größerer Schäden, nur nach vorheriger Zustimmung des Vermieters beauftragt werden.
§ 9 Haftung des Mieters und Versicherung
Für das Fahrzeug besteht der gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherungsschutz. Soweit im Mietvertrag eine Voll- oder Teilkaskodeckung vereinbart ist, haftet der Mieter grundsätzlich nur bis zur dort angegebenen Selbstbeteiligung von 500 EUR je Schadenfall.
Eine vereinbarte Haftungsbegrenzung kann insbesondere entfallen oder gekürzt werden, wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde oder wenn der Mieter wesentliche Vertragspflichten verletzt, etwa durch Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis, durch nicht genehmigte Fahrer oder durch alkohol- beziehungsweise drogenbedingte Fahruntüchtigkeit. Maßgeblich sind die gesetzlichen Vorschriften und die Bedingungen des jeweiligen Versicherungsvertrags.
Der Mieter haftet für von ihm verursachte Schäden, die nicht vom vereinbarten Versicherungsschutz umfasst sind, im gesetzlich zulässigen Umfang.
§ 10 Verkehrsverstöße, Maut und Gebühren
Der Mieter trägt alle während der Mietzeit verursachten Verwarnungs- und Bußgelder, Mautgebühren, Parkentgelte sowie sonstigen behördlichen oder privaten Forderungen, soweit sie auf seiner Nutzung beruhen.
Für die Bearbeitung entsprechender Anfragen kann der Vermieter eine angemessene Bearbeitungspauschale verlangen, soweit diese im Mietvertrag ausgewiesen ist und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
§ 11 Stornierung und Nichtabholung
Stornierungen sind möglichst frühzeitig mitzuteilen. Es gelten die im Mietvertrag vereinbarten Stornierungsbedingungen: bis 7 Tage vor Mietbeginn kostenfrei, danach bis 48 Stunden vor Mietbeginn 50 Prozent, ab 48 Stunden vor Mietbeginn oder bei Nichtabholung 100 Prozent des vereinbarten Mietpreises. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 12 Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Kann das reservierte Fahrzeug aufgrund eines unvorhersehbaren technischen Defekts, Unfalls oder sonstigen nicht vom Vermieter zu vertretenden Umstands nicht bereitgestellt werden, bemüht sich der Vermieter um ein Ersatzfahrzeug. Ist dies nicht möglich, werden bereits gezahlte Mietentgelte für den nicht erfüllten Zeitraum erstattet; weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 13 Personenbezogene Daten
Personenbezogene Daten des Mieters und der Fahrer werden verarbeitet, soweit dies zur Durchführung des Mietvertrags, zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten sowie zur Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen erforderlich ist. Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Vermieters.
§ 14 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Ist der Mieter Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann als Gerichtsstand der Sitz des Vermieters vereinbart werden.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Mietbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.